Zur Fälligkeit der Versicherungsleistung des KFZ-Kaskoversicherers
7 Ob 209/23w
Die Frage der Leistungspflicht von Versicherern beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Der Leistungspflicht ist jedoch die Frage der Fälligkeit der Versicherungsleistung vorgelagert. Mangels Fälligkeit kann vom Versicherer keine Geldleistung begehrt werden. Im gegenständlichen Fall hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Rechtsfrage zu beurteilen, ob die Fälligkeit der Versicherungsleistung erst nach Vorlage einer Reparaturrechnung eintritt.