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Arbeits- und Sozialrecht: E-Scooter und Dienstunfälle – Entscheidung zur Unfallversicherung

E-Scooter sind aus dem Straßenbild kaum mehr wegzudenken – auch in der rechtlichen Praxis kommen sie immer häufiger vor. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich über einen Fall entschieden, bei dem ein Kläger einen Unfall auf seinem Arbeitsweg mit einem E-Scooter hatte und diesen als Dienstunfall anerkennen lassen wollte.

10 ObS 55/24x

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Sachverhalt

Der Kläger stürzte mit seinem E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit. Er wollte seine Geschwindigkeit verringern, als es aufgrund der technischen Eigenschaften des E-Scooters zu einem Verlust der Stabilität kam und der Unfall passierte. Die beklagte Partei (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) bestritt jedoch , dass der Unfall als Dienstunfall zu werten sei, da der E-Scooter als ein Trendsportgerät eingestuft wurde.

Rechtliche Beurteilung durch den OGH

Der OGH stützte sich auf die Argumentation, dass der E-Scooter aufgrund seiner speziellen Anforderungen an die Fahrtechnik und der höheren Gefahr von Unfällen, wie sie bei Sportgeräten typisch sind, nicht als sicheres Verkehrsmittel gilt. Der Kläger hätte durch die Wahl dieses Fortbewegungsmittels keine typische “Weggefahr” riskiert, sondern vielmehr die spezifischen Gefahren eines Sportgeräts in Kauf genommen.

Bedeutung der Entscheidung für die Praxis

Diese Entscheidung verdeutlicht, dass bei der Wahl des Fortbewegungsmittels auf Arbeitswegen nicht nur die Frage der allgemeinen Zulässigkeit, sondern auch die Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden müssen. E-Scooter, die eine besondere Fahrtechnik erfordern, sind nach dieser Entscheidung nicht unter dem Versicherungsschutz für Dienstunfälle gefasst, da sie als risikoanfälliger als herkömmliche Verkehrsmittel wie Fahrräder gelten.

Fazit

Die Entscheidung des OGH zeigt, dass es bei der Beurteilung von Unfällen auf Arbeitswegen wichtig ist, die Eigenschaften des Fortbewegungsmittels sowie die damit verbundenen Risiken zu berücksichtigen. Wer auf E-Scooter oder ähnliche Geräte zurückgreift, muss sich bewusst sein, dass diese nicht automatisch unter den Schutz der Unfallversicherung fallen.

 

Für Fragen zu rechtlichen Themen rund um Dienstunfälle oder Unfallschutz stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.