Besitzstörung

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Effektiver Schutz vor Besitzstörungen: Tipps und rechtliche Beratung

In urbanen Gegenden wie Wien gehören Besitzstörungen beinahe zur Tagesordnung. Solche Störungen können nicht nur Ärger und Nerven kosten, sondern auch finanzielle Nachteile mit sich bringen. Sei es durch übergriffige Nachbarn oder das regelmäßige Verstellen des privaten PKW-Abstellplatzes, viele Menschen haben bereits Erfahrungen mit Besitzstörungen gemacht. Mit meiner Erfahrung und Expertise unterstütze ich Sie bei allen rechtlichen Fragen und Problemen rund um das Thema Besitzstörung, egal ob Sie selbst betroffen sind oder unbegründete Ansprüche abwehren müssen. Dabei ist es mir ein besonderes Anliegen, Ihnen schnell und unbürokratisch zur Seite zu stehen.

Besitzstörung

Effektiver Schutz vor Besitzstörungen: Tipps und rechtliche Beratung

In urbanen Gegenden wie Wien gehören Besitzstörungen beinahe zur Tagesordnung. Solche Störungen können nicht nur Ärger und Nerven kosten, sondern auch finanzielle Nachteile mit sich bringen. Sei es durch übergriffige Nachbarn oder das regelmäßige Verstellen des privaten PKW-Abstellplatzes, viele Menschen haben bereits Erfahrungen mit Besitzstörungen gemacht.

Mit meiner Erfahrung und Expertise unterstütze ich Sie bei allen rechtlichen Fragen und Problemen rund um das Thema Besitzstörung, egal ob Sie selbst betroffen sind oder unbegründete Ansprüche abwehren müssen. Dabei ist es mir ein besonderes Anliegen, Ihnen schnell und unbürokratisch zur Seite zu stehen.

 

Definition und Bedeutung der Besitzstörung

Besitz und Eigentum werden oft als Synonyme verwendet, haben jedoch im österreichischen Recht unterschiedliche Bedeutungen. Eigentum (§ 354 ABGB) bezieht sich auf das Vollrecht an einer Sache, während Besitz (§ 309 ABGB) die tatsächliche Verfügungsmacht über eine Sache und den entsprechenden Willen voraussetzt. Beispielsweise ist ein Dieb der Besitzer der gestohlenen Vase, der Eigentümer bleibt jedoch der Bestohlene.

 

Besitzstörung und Besitzschutz

Der Besitzschutz zielt darauf ab, den ruhigen Besitzstand zu erhalten und Selbsthilfe zu vermeiden. Nicht nur Eigentümer, sondern auch Mieter oder Pächter haben Anspruch auf Unterlassung einer Besitzstörung. Das Besitzstörungsverfahren ist ein schnelles und unkompliziertes Mittel, um

 

  • die Feststellung der Störung,
  • die Wiederherstellung des letzten ruhigen Besitzstandes,
  • die Unterlassung weiterer Störungen

 

zu erreichen. Eine Klage ist beim zuständigen Bezirksgericht einzubringen. Oftmals kann jedoch bereits ein anwaltliches Schreiben eine außergerichtliche Lösung herbeiführen.

 

Fristen bei Besitzstörungen

Bei Besitzstörungen gilt eine 30-tägige Präklusivfrist ab Kenntnis von Störung und Störer. Verstreicht diese Frist ungenutzt, erlöschen die Ansprüche. Daher ist schnelles Handeln gefragt.

 

Beispielhafte Besitzstörungen

  • Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf privaten Parkplätzen
  • Unberechtigtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter
  • Austausch des Schlosses einer Wohnungstür ohne Erlaubnis
  • Unerlaubtes Abstellen von Gegenständen auf privatem Grundstück
  • Unerwünschte Werbung im Briefkasten
  • Unberechtigtes Eindringen in ein EDV-System

 

Schritte zur Unterstützung

  • Dokumentieren Sie die Störung (z.B. Foto des widerrechtlich abgestellten Fahrzeugs mit KFZ-Kennzeichen).
  • Übermitteln Sie diese Bilder samt Informationen zu Datum, Uhrzeit und Ort der Störung an mich.
  • Nach Erhalt der Unterlagen werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

 

 

Weitere Infos zum Thema Besitzstörung

 

FAQ zur Besitzstörung

 

Was ist eine Besitzstörung? Eine Besitzstörung liegt vor, wenn jemand unbefugt in den Besitz einer anderen Person eingreift, sei es durch physische oder immaterielle Beeinträchtigungen.

 

Wer kann einen Besitzstörungsanspruch geltend machen? Sowohl Eigentümer als auch Besitzer (z.B. Mieter oder Pächter) können einen Anspruch geltend machen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum? Eigentum ist das Vollrecht an einer Sache, während Besitz die tatsächliche Herrschaft über eine Sache und den Willen, diese als eigene zu behalten, beschreibt.

 

Wie kann ich mein Recht auf Besitzschutz geltend machen? Das Recht auf Besitzschutz kann durch das Besitzstörungsverfahren geltend gemacht werden. Eine Klage ist beim zuständigen Bezirksgericht einzubringen, alternativ kann eine außergerichtliche Lösung durch anwaltliches Schreiben angestrebt werden.

 

Welche Fristen sind zu beachten? Es gilt eine 30-tägige Präklusivfrist, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen.

 

Welche Beispiele für Besitzstörungen gibt es?

  • Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge
  • Unberechtigtes Betreten der Wohnung
  • Austausch von Schlössern ohne Erlaubnis
  • Unerlaubtes Abstellen von Gegenständen
  • Unerwünschte Werbung
  • Unberechtigtes Eindringen in ein EDV-System

 

Bei weiteren Fragen oder konkreten Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich direkt, um Ihre Rechte schnell und effektiv durchzusetzen.

Dr. Stefan Heninger – Rechtsanwalt in 1010 Wien