Dr. Stefan Heninger - Anwalt für Versicherungsrecht in Österreich: Ihr verlässlicher Partner für Ihre rechtlichen Belange

Dr. Stefan Heninger - Rechtsanwalt in 1010 Wien

Zivilrecht

Versicherungsrecht

Ein kurzer Überblick

Versicherungsschutz als Sicherungsgedanke

Das Bedürfnis nach Versicherungsschutz entstand nicht erst im 20. Jahrhundert. Der „Sicherungsgedanke“ ist der Menschheit vielmehr seit Anbeginn ein Bedürfnis. Wesenskern einer Versicherung ist im allgemeinen Sprachgebrauch das Absicherungsmoment wirtschaftlicher Nachteile nach Eintritt eines Schaden.

Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungen und. Es umfasst eine Vielzahl von Regelungen und Bestimmungen, die sicherstellen sollen, dass die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben.

Versicherungsvertrag

Ein Versicherungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der sich der Versicherer verpflichtet, dem Versicherungsnehmer im Schadensfall eine Leistung zu erbringen, während der Versicherungsnehmer eine Prämie zahlt.

Dem Vertrag ist der Antrag (das Angebot des künftigen Versicherungsnehmers) vorgelagert. Der Versicherungsvertrag kommt durch Annahme/Ausstellung der Polizze zustande. Der Versicherer ist sodann verpflichtet, im Schadensfall die vereinbarte Leistung zu erbringen (es gilt jedoch etwaige  Wartefristen zu beachten). Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer den Schaden unverzüglich melden und den Versicherer bei der Schadensfeststellung unterstützen. Der Versicherer prüft dann die Anspruchsberechtigung und leistet gegebenenfalls die vereinbarte Entschädigung.

Versicherungsrecht als Überbegriff

Versicherungsrecht ist ein Überbegriff. Er beschreibt sämtliche rechtlich relevanten Erscheinungsformen des Versicherungssektors. Das Versicherungsrecht lässt sich in zwei
Hauptgruppen unterteilen: Das Privatversicherungsrecht und das Sozialversicherungsrecht.

Das Privatversicherungsrecht beruht auf einem privatrechtlichen Vertrag und gliedert sich in das Versicherungsvertragsrecht, das Versicherungsaufsichtsrecht und das
Versicherungsunternehmensrecht.

Das Versicherungsaufsichtsrecht ist dem öffentlichen Recht und das Versicherungsunternehmensrecht dem Gesellschaftsrecht zuzuordnen.

Das Sozialversicherungsrecht schafft einen sozialpolitischen Mindeststandard.
Deshalb gibt es in Österreich das System der Pflichtversicherung für alle Erwerbstätigen.
Die Abgrenzung von Privatversicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht ist nach materiellen und formellen Kriterien vorzunehmen.

Die zentrale Bestimmung des Versicherungsrechts – § 1 VersVG

Die zentrale Bestimmung des Versicherungsrechts ist § 1 VersVG. Dieser regelt den Anwendungsbereich, benennt die Parteien des Versicherungsvertrages (Versicherer und
Versicherungsnehmer) und normiert die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien.
Weiters unterscheidet die Norm zwischen der Schadens- und der Personenversicherung
und verwendet bei der Regelung der Verpflichtung des Versicherers den Begriff des Versicherungsfalles. § 1 Abs 1 VersVG ordnet ausschließlich den Ersatz eines verursachten
Schadens nach „Maßgabe des Vertrages“ an. Das VersVG findet lediglich auf privatrechtlich begründete („Maßgabe des Vertrages“) Versicherungsverhältnisse Anwendung.
Regelungsgegenstand ist das Versicherungsvertragsrecht. Demgegenüber unterliegt das
Sozialversicherungsrecht nicht dem Anwendungsbereich des VersVG.

Vorformulierter Vertragsschablonen – Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Versicherer bedienen sich standardisierter, vorformulierter Vertragsschablonen. Die AVB
werden nicht im Einzelnen ausverhandelt. Sie werden einer Vielzahl von Versicherungsverträgen zugrunde gelegt und beschreiben das versicherte Risiko sowie die Risikoausschlüsse. Den AVB kommt keine Gesetzeskraft zu. Sie gelten ausschließlich auf Grund vertraglicher Vereinbarung.

Die Allgemeine Versicherungsbedingungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Versicherers sind. Die AGB beziehen sich grundsätzlich auf vertragliche Nebenleistungen. In diesem Punkt unterscheiden sich  die AGB von den AVB. AVB beschreiben das versicherte Risiko, das den Gegenstand der
Hauptleistung des Versicherers darstellt.

Versicherungsrecht in Österreich: Alles, was Sie wissen müssen

Das Versicherungsrecht in Österreich ist ein komplexes und hoch spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich mit den Rechten und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherern befasst. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen diesen Parteien und sorgt dafür, dass im Schadensfall eine gerechte und angemessene Entschädigung erfolgt. Dabei gibt es viele Fallstricke, die nicht immer sofort ersichtlich sind.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Versicherungsrecht, typische Streitpunkte, rechtliche Ansprüche sowie die wichtigsten Verfahrensregeln. Besonders im Fokus stehen Schadenersatz, Gewährleistung, Gerichtsverfahren und Verkehrsunfälle.


1. Einführung in das Versicherungsrecht in Österreich

Das Versicherungsrecht in Österreich basiert hauptsächlich auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG), das die Rechtsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer regelt. Dabei geht es um Fragen wie:

  • Welche Verpflichtungen hat der Versicherer?
  • Welche Rechte stehen dem Versicherungsnehmer zu?
  • Wie verhält sich das Recht im Schadensfall?

Die Rolle eines Anwalts im Versicherungsrecht

Im Konfliktfall benötigen Versicherungsnehmer rechtliche Unterstützung. Als Anwalt für Versicherungsrecht ist es meine Aufgabe, Ihre Interessen gegenüber der Versicherung zu vertreten und dafür zu sorgen, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.

Häufige Versicherungsarten

In Österreich gibt es eine Vielzahl von Versicherungsarten, von denen die folgenden die häufigsten sind:

  • Haftpflichtversicherung (privat, beruflich)
  • Lebensversicherung
  • Krankenversicherung / Krankenzusatzversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Haushaltsversicherung
  • Gebäudeversicherung

Jede dieser Versicherungen unterliegt spezifischen Regelungen (Bedingungen) und bietet ihren eigenen „Schutzbereich“, was im Streitfall oft zu Unsicherheiten führt. Ein kompetenter Anwalt hilft Ihnen, die Bedingungen zu verstehen und Ihre Ansprüche geltend zu machen.


2. Der Versicherungsvertrag: Rechtliche Grundlagen und Typen

Was ist ein Versicherungsvertrag?

Ein Versicherungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer, in der der Versicherer verpflichtet ist, im Schadensfall bestimmte Leistungen zu erbringen, während der Versicherungsnehmer zur Zahlung von Versicherungsprämien verpflichtet ist.

Versicherungssparten

Allgemein ist zwischen Personen-, Sach- und Vermögensversicherungen zu unterscheiden.

  • Personenversicherung
    • Lebensversicherung
    • private Kranken
    • private Unfallversicherung
  • Sachversicherungen bieten Schutz für Sachen, die durch ein Ereignis wie beispielsweise

beschädigt, vernichtet oder entwendet werden.

Weiters sind die Transportversicherung sowie die Reiseversicherungen und die Kfz-Kaskoversicherung als Sachversicherungen zu werten.

  • Vermögensversicherungen bieten Schutz für etwaige Schäden, die am Vermögen (und nicht an einer Sache)entstehen können.
    • Allgemeine Haftpflichtversicherung
    • Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung
    • Kreditrestschuldversicherungen

Zur Absicherung von mehreren Risiken, die eine Sache bzw ein Objekt betreffen, werden in der Regel mehrere Versicherungssparten in einer Bündelverischerung zusammengefasst. Als Beispiele für Bündelversicherungen sind die Haushaltsversicherung (Sachversicherung für den Inhalt der Wohnung und einer Haftpflichtversicherung) und ebenso ein KFZ-Versicherung mit Haftpflichtversicherung, Kasko und Rechtsschutz zu nennen.

Die Rechte und Pflichten der Parteien

  • Versicherungsnehmer: Die Hauptpflicht des Versicherungsnehmers ist die Zahlung der Versicherungsprämien. Er hat zudem eine Mitteilungspflicht bei bestimmten Ereignissen, die das Versicherungsrisiko erhöhen könnten.
  • Versicherer: Der Versicherer ist verpflichtet, im Schadensfall die vertraglich festgelegten Leistungen zu erbringen. Er darf jedoch die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise falsche Angaben gemacht hat oder seine Mitwirkungspflichten verletzt (Obliegenheiten).

Wichtige Klauseln in Versicherungsverträgen

Besondere Aufmerksamkeit sollte den Klauseln (AVB) in Versicherungsverträgen gelten. Diese regeln oft entscheidende Punkte wie den Deckungsumfang, die Prämienzahlung und die Ausschlüsse, die im Schadensfall greifen können. Der genaue Wortlaut und das „Kleingedruckte“ entscheiden oft darüber, ob ein Schadensfall gedeckt ist oder nicht.


3. Schadensmeldung und Schadensregulierung

Schritte im Schadensfall

Wenn ein Schaden eingetreten ist, sollte der Versicherungsnehmer unverzüglich seine Versicherung informieren. Eine Schadensmeldung muss fristgerecht und vollständig erfolgen, damit der Versicherer den Schadensfall prüfen und die Leistung erbringen kann.

Dokumentation und Beweissicherung

Eine sorgfältige Beweissicherung ist unerlässlich, um im Schadensfall den entstandenen Schaden nachweisen zu können. Dies umfasst insbesondere:

  • Fotodokumentation
  • Zeugenaussagen
  • Rechnungen und Kostenvoranschläge

Häufige Streitpunkte bei der Schadensregulierung

Trotz ordnungsgemäßer Schadensmeldung kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit Versicherungen. Typische Streitpunkte sind:

  • Ablehnung der Leistung: Der Versicherer lehnt die Übernahme des Schadens (Leistung Geld) ab, oft mit dem Hinweis auf Risikoausschlüsse oder Verletzungen der Mitwirkungspflichten.
  • Verzögerung der Auszahlung: Der Versicherer verzögert die Leistungserbringung, was insbesondere bei größeren Schäden zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.
  • Geringere Entschädigungszahlung: Der Versicherer zahlt weniger als erwartet, mit der Begründung, dass der Schaden nicht vollständig gedeckt sei.

In diesen Fällen ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten, um die Ansprüche durchzusetzen.


4. Leistungsverweigerung durch die Versicherung: Gründe und rechtliche Schritte

Häufige Gründe für die Leistungsverweigerung

Die Leistungsverweigerung einer Versicherung kann verschiedene Gründe haben, die oft im Versicherungsvertrag oder den gesetzlichen Bestimmungen zu finden sind:

  • Verletzung von Mitwirkungspflichten/Obliegenheiten: Der Versicherungsnehmer hat bestimmte Verpflichtungen, wie die unverzügliche Schadensmeldung oder die Erfüllung von Auflagen, nicht erfüllt.
  • Falschangaben bei Vertragsschluss: Wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
  • Verzögerte Schadensmeldung: Meldet der Versicherungsnehmer den Schaden nicht rechtzeitig, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Vorgehen im Falle einer Ablehnung durch den Versicherer

Wenn die Versicherung die Leistung verweigert, hat der Versicherungsnehmer verschiedene Möglichkeiten:

  1. Außergerichtliche Einigung: Oft lassen sich Streitigkeiten im Versicherungsrecht außergerichtlich klären. Es ist jedoch ratsam, hier bereits einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um die Verhandlungen mit der Versicherung zu führen.
  2. Gerichtliche Klage: Wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, bleibt oft nur der Klageweg. Hierbei wird vor Gericht entschieden, ob der Versicherer zu Unrecht die Leistung verweigert hat.

Verjährung von Ansprüchen

Im österreichischen Versicherungsrecht gibt es klare Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen. Diese Fristen beginnen meist ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat.


5. Gerichtsverfahren im Versicherungsrecht: Wie setzen Sie Ihre Ansprüche durch?

Gerichtliche Durchsetzung von Versicherungsansprüchen

Wenn außergerichtliche Lösungen scheitern, bleibt oft nur der Weg zu Gericht. Dabei ist es entscheidend, dass der Versicherungsnehmer seine Ansprüche klar darlegt und ausreichend Beweise vorlegt.

Typische Klagegründe

  • Streitigkeiten über den Deckungsumfang: Der Versicherer argumentiert, dass bestimmte Schäden nicht im Deckungsumfang enthalten sind.
  • Vorwurf der groben Fahrlässigkeit: Der Versicherer macht geltend, dass der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat und daher keinen Anspruch auf Leistung hat.
  • Missverständnisse bei Versicherungsbedingungen: Oft ergeben sich Streitigkeiten aus unklaren oder missverständlich formulierten Vertragsklauseln.

Beweislast im Versicherungsprozess

Im Versicherungsrecht liegt die Beweislast in der Regel beim Versicherungsnehmer. Er muss den Schadenfall/Versicherungsfall nachweisen.

Ein Anwalt hilft dabei, die notwendige Beweislage zu sichern und im Prozess optimal zu präsentieren.


6. Berufsunfähigkeitsversicherung: Typische Probleme und Fallstricke

Eine der häufigsten Streitpunkte im Versicherungsrecht betrifft die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung zahlt im Falle einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit eine monatliche Rente, um den Einkommensausfall des Versicherten abzusichern.

Nachweis der Berufsunfähigkeit

Der Nachweis einer dauerhaften Berufsunfähigkeit ist oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Der Versicherungsnehmer muss ärztliche Gutachten vorlegen, die belegen, dass er dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf auszuüben.

Ablehnung der Versicherung

In der Praxis lehnen viele Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ab, mit der Begründung, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend nachgewiesen sei oder nur eine zeitweilige Beeinträchtigung vorliegt.

In solchen Fällen ist es ratsam, sofort rechtlichen Beistand zu suchen, um die Ansprüche durchzusetzen.


7. Kranken- und Lebensversicherungen: Besonderheiten und rechtliche Herausforderungen

Streitfälle bei Lebensversicherungen

Die Lebensversicherung ist eine weit verbreitete Form der Versicherung, die im Todesfall des Versicherungsnehmers eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen auszahlt. Streitigkeiten entstehen häufig bei der:

  • Berechnung des Rückkaufswerts: Bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung stellt sich oft die Frage, ob der vom Versicherer angebotene Rückkaufswert korrekt ist.
  • Leistung im Todesfall: Wenn der Versicherer den Tod des Versicherungsnehmers als nicht versichert einstuft (zum Beispiel bei Selbstmord innerhalb der ersten Jahre der Vertragslaufzeit), kann es zu Streitigkeiten kommen.

Private Krankenversicherung

Auch im Bereich der privaten Krankenversicherung kommt es immer wieder zu Streitfällen. Typische Probleme sind:

  • Ablehnung von Kostenübernahmen: Der Versicherer verweigert die Übernahme bestimmter medizinischer Leistungen, mit der Begründung, dass diese nicht unter den Versicherungsvertrag fallen.
  • Erhöhung der Prämien: Versicherungsnehmer klagen häufig über unangemessene Erhöhungen der Prämien.

In diesen Fällen ist es wichtig, die Vertragsbedingungen und die rechtlichen Möglichkeiten genau zu prüfen.


8. Kfz-Versicherungen und Verkehrsunfälle: Rechtliche Ansprüche durchsetzen

Unfallregulierung bei Verkehrsunfällen

Bei Verkehrsunfällen spielt die Kfz-Versicherung eine zentrale Rolle. Sie übernimmt die Schäden, die durch den Unfall verursacht wurden, sowohl an anderen Fahrzeugen als auch an Personen.

Streitigkeiten bei Haftpflicht- und Kaskoversicherungen

Streitfälle entstehen oft bei der Kaskoversicherung, wenn der Versicherer die Höhe des Schadensersatzes als zu gering einstuft oder bestimmte Schäden als nicht gedeckt ansieht. Bei der Haftpflichtversicherung kann es zu Auseinandersetzungen kommen, wenn der Versicherer eine Teilschuld des Versicherten behauptet und somit die Leistung kürzt.


9. Haftpflichtversicherung: Rechte und Pflichten bei Schadensersatzforderungen

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Versicherte anderen Personen zufügt. Besonders häufig treten Streitigkeiten bei der Privathaftpflichtversicherung und der Berufshaftpflichtversicherung auf. Bei Schadensersatzforderungen prüft der Versicherer, ob der Schaden durch den Versicherungsvertrag gedeckt ist.


10. Rechtsschutzversicherung und Versicherungsrecht

Eine Rechtsschutzversicherung kann bei Versicherungsstreitigkeiten hilfreich sein, indem sie die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt. Allerdings gibt es auch hier häufig Streitigkeiten über die Deckung und den Umfang der Rechtsschutzversicherung.


11. Fazit: Wie ein Anwalt im Versicherungsrecht helfen kann

Das Versicherungsrecht in Österreich ist komplex und voller Herausforderungen. Ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und sicherzustellen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Von der Schadensmeldung bis zur gerichtlichen Durchsetzung – ich stehe Ihnen in allen Fragen des Versicherungsrechts zur Seite.

Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung, um Ihre Situation zu besprechen und herauszufinden, welche rechtlichen Schritte in Ihrem Fall möglich sind.

Sollten sich rechtliche Unstimmigkeiten anbahnen oder bereits eingetreten sein, ist die Beiziehung eines Anwalts empfehlenswert, um die Rechtslage zu erörtern und dadurch etwaige „kostspielige Fehler“ zu vermeiden. In weiterer Folge entwickle ich für Sie eine individuelle Strategie, um Ihren Anspruch effizient und zielorientiert zu verfolgen.

 

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie meine Kanzlei in 1010 Wien bei etwaigen Fragen.