Sachverhalt
Im vorliegenden Fall erlitt die Klägerin gegen 02:00 Uhr einen Schlaganfall. Trotz eines Notrufs verzichteten die Sanitäter des beklagten Rettungsdienstes auf den Transport der Klägerin ins Krankenhaus. Erst nach einem weiteren Notruf gegen 08:00 Uhr wurde sie schließlich eingeliefert. Die Klägerin begehrte Schmerzengeld und die Feststellung der Haftung der Beklagten für zukünftige Schäden. Die Beklagte wandte ein, dass das Verhalten ihrer Mitarbeiter nicht kausal für den Schaden der Klägerin gewesen sei.
Rechtliche Beurteilung durch den OGH
Der OGH kam zu dem Schluss, dass es sich bei dem Verhalten der Beklagten um ein Unterlassen handelt. Dementsprechend liegt die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen der Unterlassung und dem Schadenseintritt bei der Klägerin. Zwar konnte die Klägerin nachweisen, dass eine frühere Einlieferung grundsätzlich die Möglichkeit einer Behandlung geboten hätte, jedoch konnte sie nicht darlegen, dass eine solche Behandlung tatsächlich erfolgt wäre oder nach den Regeln der Kunst hätte durchgeführt werden müssen. Deshalb wies der OGH die Klage ab.
Die Bedeutung der Beweislast
In der Prozessführung hat die Beweislastregelung eine fundamentale Bedeutung: Wer das prozessuale Risiko trägt, falls ein bestimmtes Sachverhaltselement nicht bewiesen werden kann. In Fällen wie dem vorliegenden spielt dies eine besonders gewichtige Rolle, da die Klägerin nicht nur den Fehler im Verhalten des Rettungsdienstes, sondern auch den direkten Kausalzusammenhang zum eingetretenen Schaden nachweisen muss.
Fazit
Dieser Fall ist ein lehrreiches Beispiel für die Komplexität der Beweislast im Bereich der Rettungsdiensthaftung. Während die Klägerin im vorliegenden Fall an den Anforderungen der Beweisführung scheiterte, verdeutlicht der Fall, wie entscheidend die Beweislastverteilung für den Ausgang eines Rechtsstreits sein kann. Wer in einer ähnlichen Lage Klage erheben möchte, sollte sich dieses prozessuale Risiko stets bewusst machen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, um die eigenen Erfolgschancen zu maximieren.