Strafrecht

Das Strafrecht als Norm des friedlichen Zusammenlebens

Dr. Stefan Heninger - Rechtsanwalt für Strafrecht in 1010 Wien

Rechtsgebiet

Strafrecht

Das Strafrecht als Norm des friedlichen Zusammenlebens

Das Strafrecht ist ein zentraler Bereich des Rechtssystems, der die Regeln und Verfahren zur Ahndung strafbarer Handlungen regelt. Es umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe stellen, und ist darauf ausgerichtet, das friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft zu schützen.

Prinzipien

Lediglich wer eine Tat begeht, die durch ein Gesetz ausdrücklich unter Strafe gestellt ist, kann bestraft werden. Dies sichert die Rechtssicherheit und Verlässlichkeit des Strafrechts.

Ferner darf eine Strafe nur verhängt werden, wenn der Täter „vorwerfbar/schuldhaft“ gehandelt hat. Dies bedeutet, dass der Täter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben muss.

Darüber hinaus muss die Strafe in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Schuld des Täters stehen. Unverhältnismäßig harte Strafen sind unzulässig.

Materielles und formelles Strafrecht

Das Strafrecht lässt sich in zwei Hauptbereiche einteilen. Das materielle Strafrecht und das formelle Strafrecht.

Materielles Strafrecht

Das materielle Strafrecht bestimmt, welche Handlungen strafbar sind und welcher Strafrahmen dafür vorgesehen ist. Es wird grundsätzlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.

Das Strafgesetzbuch (StGB) definiert zahlreiche Straftatbestände, wie z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Betrug oder Mord. Jede Straftat wird beschrieben und mit einer entsprechenden Strafandrohung versehen.

Neben der Erfüllung eines Straftatbestandes müssen ebenso die Merkmale der Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Rechtswidrig handelt, wer gegen eine gesetzliche Vorschrift verstößt, ohne dass Rechtfertigungsgründe (wie beispielsweise) Notwehr vorliegen. Schuldhaft handelt, wem die Verwirklichung des Unrechts vorgeworfen werden kann.

Die Strafbemessung richtet sich nach der Schwere und Intensität der Tat und der Schuld des Täters. Dem  Strafgericht kommt hierbei ein „gewisser“ Ermessensspielraum zu.

Formelles Strafrecht

Das formelle Strafrecht, (auch als Strafprozessrecht bezeichnet), regelt das Verfahren, in dem Straftaten verfolgt und geahndet werden. Es umfasst die Vorschriften zur Strafverfolgung, die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten sowie die Abläufe im Strafverfahren.

Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren. Die Polizei ermittelt.

Der Beschuldigte hat im Strafverfahren verschiedene Rechte, die faires Verfahren sicherstellen sollen. Dazu gehört insbesondere das Recht auf Verteidigung, Akteneinsicht und das Recht die Aussage zu verweigern.

Phasen eines Strafverfahrens

Ein Strafverfahren kann grundsätzlich in ein Ermittlungsverfahren, ein Hauptverfahren und Rechtsmittelverfahren eingeteilt werden.

Das Ermittlungsverfahren beginnt mit der Kenntnisnahme einer möglichen Straftat durch die Strafverfolgungsbehörden. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln die Tatsachen, sammeln Beweise und entscheiden, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, der eine Anklage rechtfertigt.

Das Hauptverfahren beginnt mit der Eröffnung der Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung werden Beweise vorgelegt, Zeugen vernommen und die Anklage sowie die Verteidigung gehört. Das Gericht entscheidet am Ende des Verfahrens durch Urteil über Schuld oder Unschuld des Angeklagten.

Gegen Urteile können Rechtsmittel eingelegt werden. Dadurch kommt es zu einer Überprüfung des Urteils durch höhere Instanzen.

Nach Rechtskraft des Urteils erfolgt – sofern der Angeklagte schuldig gesprochen wird – der Vollzug der Strafe. Dies kann die Verbüßung einer Freiheitsstrafe, die Zahlung einer Geldstrafe oder andere Maßnahmen umfassen.

Besondere Bereiche des Strafrechts

Das Strafrecht umfasst auch abseits des StGB eine Vielzahl von spezifischen Rechtsgebieten, die jeweils besondere Regelungen und Anforderungen haben. Als Beispiele sind das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Suchtmittelgesetz (SMG) zu nennen.

Das Jugendgerichtsgesetz regelt die strafrechtliche Behandlung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Es berücksichtigt die besondere Schutzbedürftigkeit und Erziehungsbedürftigkeit junger Menschen. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) enthält spezielle Vorschriften zur Strafverfolgung und Sanktionierung jugendlicher Straftäter.

Das Suchtmittelgesetz regelt den Umgang mit illegalen Substanzen (zB Drogen). Es umfasst Straftaten wie den Handel, den Besitz und die Herstellung von derartigen Substanzen.

Zu meinen Leistungen zählen insbesondere:

  • Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung und Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Vertretung und Verteidigung im Rechtsmittelverfahren
  • Abwehr von etwaigen Schadenersatzansprüchen

Gleichsam vertrete ich Opfer und helfe Ihnen bei der Wahrung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Privatbeteiligtenansprüche.

Stefan Heninger Strafrecht

Fazit: Ihr Partner im Strafrecht

Dr. Stefan Heninger - Rechtsanwalt für Strafrecht in 1010 Wien

Das Strafrecht ist ein komplexes und facettenreiches Rechtsgebiet, das fundierte Kenntnisse und umfassende Erfahrung erfordert. Als spezialisierter Rechtsanwalt im Bereich Strafrecht biete ich Ihnen die notwendige Unterstützung und Verteidigung, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie rechtliche Hilfe im Strafrecht benötigen. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert oder steht Ihnen eine Einvernahme bevor? Ungeachtet des Vorwurfs ist die Beiziehung eines Anwalts bereits zu Beginn des Verfahrens (also vor der ersten Aussage) zu empfehlen. Dadurch können unüberlegte und gegebenenfalls „nicht so gemeinte“ Angaben vermieden werden. Unbedachte Äußerungen vor der Polizei können zu einem späteren Zeitpunkt kaum bzw lediglich sehr schwer relativiert werden. Umso wichtiger sind die strategische Vorbereitung und Aufarbeitung der Ihnen zur Last gelegten Tat. Bedenken Sie: Als Verdächtiger haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern.

Stefan Heninger Strafrecht

Bei strafrechtlichen Vorwürfen sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie meine Kanzlei in 1010 Wien.