Versicherungsrecht: Die 72-Stunden-Klausel in der Leitungswasserversicherung. Wann ist ein Haus „benutzt“?
OGH 9 ObA 6/26m
Zwei Wochen Urlaub, die Hauptwasserzufuhr nicht abgesperrt, und dann der Wasserschaden. Die Versicherung lehnte die Deckung wegen einer Obliegenheitsverletzung ab. Der OGH hatte zu klären, ob die regelmäßigen Besuche der Tochter ein „Benutzen“ des Hauses im Sinne der Versicherungsbedingungen sind oder bloß eine „fallweise Begehung“.