Arbeitsrecht: Kündigung wegen Krankenständen nach einem Arbeitsunfall – Diskriminierung?
OGH 13.02.2025, 9 ObA 24/24f
Ein Dienstnehmer erleidet einen Arbeitsunfall und ist im Krankenstand. Wenige Monate später wird er gekündigt. Die Dienstgeberin beruft sich auf überdurchschnittliche Krankenstände. Der Dienstnehmer wendet ein, die Kündigung sei wegen der aus dem Unfall resultierenden Behinderung erfolgt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die Abgrenzung zwischen Krankheit und Behinderung vorzunehmen.