Versicherungsrecht: Zur mut- oder böswillige Beschädigung eines KFZ
OGH 7 Ob 168/25v
In der Kfz-Kaskoversicherung spielt die Abgrenzung, wann ein Schaden als versichert gilt und wann nicht, eine zentrale Rolle. Besonders strittig ist die Frage, unter welchen Umständen eine Beschädigung durch Dritte als mut- oder böswillige Handlung im versicherungstechnischen Sinn anzusehen ist.