Arbeitsrecht: Verbotene Symbole in Dienstuniform und auf Social Media als Entlassungsgrund
OGH 26.09.2024, 8 ObA 39/24d
Ein Dienstnehmer zeigt während des Tragens seiner Dienstuniform, in Räumlichkeiten des Dienstgebers, ein gesetzlich verbotenes Symbol in eine Kamera. Das Video war auf Facebook abrufbar. In den Medien wurde darüber berichtet. Der Dienstgeber spricht die Entlassung aus. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu beurteilen, ob privates Verhalten, das öffentlich sichtbar wird, eine Entlassung rechtfertigen kann.