
Arbeitsrecht: Kündigung – Greift der Kündigungsschutz auch bei Tätigkeit in einem internationalen Betrieb?
OGH 9 ObA 94/24z
Bei Dienstgebern handelt es sich immer öfters um international tätige Unternehmen. Diese Unternehmen unterhalten in verschiedenen Ländern Niederlassungen. Fraglich ist in derartigen Konstellationen regelmäßig, ob für die jeweiligen Mitarbeiter der österreichische "Kündigungsschutz" des ArbVG greift. Voraussetzung ist stets das Vorhandensein eines in Österreich gelegenen Betriebs. Mit dieser Frage hatte sich nun auch der Oberste Gerichtshof (OGH) zu befassen.